Die Expertengruppen des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) veröffentlichen ihre Ergebnisse regelmäßig in Form von Handlungsempfehlungen, die allen Einrichtungen im deutschen Gesundheitswesen kostenlos zur Verfügung stehen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zu unserem Serviceangebot.
Hinweis: Alle Empfehlungen des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) stehen Gesundheitseinrichtungen und den in der Gesundheitsversorgung tätigen Fachpersonen als Grundlage für die Vermeidung von Eingriffsverwechslungen zur Verfügung. Sie sollen Unterstützung bei der Erstellung ihrer betriebsinternen Richtlinien geben. Die spezifische Ausgestaltung und Anwendung entsprechend den jeweils geltenden Sorgfaltspflichten liegen in der ausschließlichen Eigenverantwortung der hier fachlich geeigneten Leistungserbringer
Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Eingriffsverwechslungen
Die Arbeitsgruppe Eingriffsverwechslung hat in Anlehnung an internationale Vorbilder vier Stufen zur Vermeidung von Verwechslungen bei invasiven Eingriffen definiert. Sie dienen einer fortdauernden Rückversicherung über die Identität des Patienten und über die Richtigkeit des geplanten Eingriffs. Sie umfassen die aktive Befragung des Patienten, die Markierung des Eingriffsortes mit einem nicht abwischbaren Stift, die Identifikation des richtigen Patienten für den richtigen OP und ein „Team-Time-Out“ unmittelbar vor Schnitt. Unser Serviceangebot umfasst zusätzliche Begleitmaterialien (OP-Poster, Infoflyer im Taschenkittelformat, Broschüre mit Praxistipps und Musterbrief für Patienten), die Ihnen die Implementierung und Umsetzung erleichtern sollen.
Checkliste zur Arzneitherapiesicherheit im Krankenhaus
Medikationsplan für Patienten
Ein wesentliches, Risiken induzierendes Problem der Arzneitherapie ist, dass zum Verordnungszeitpunkt die aktuelle Medikation des Patienten nicht bekannt ist und damit die Überprüfung auf mögliche Wechselwirkungen und nicht erlaubte – weil gefährliche -Kombinationen nicht erfolgen kann. Die Verordnung stellt damit ein unkalkulierbares Risiko dar. Die Arbeitsgruppe Medikationsfehler hat deshalb ein Standardformular entwickelt, das die für eine sichere Verordnung mindesterforderlichen Daten umfasst.